Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurden unter anderem im § 9a GmbHG Neuregelungen für eine vereinfachte GmbH-Gründung („E-Gründung“) geschaffen. Diese sind mit 1.1.2018 in Kraft getreten und vorerst auf drei Jahre befristet.
Durch die „E-Gründung“ ergeben sich Erleichterungen für GmbH-Gründer
- Der Alleingesellschafter und gleichzeitig einzige Geschäftsführer einer GmbH hat von nun an die Möglichkeit, seine Gesellschaft mit einer standardisierten Errichtungserklärung über das Unternehmensserviceportal (USP) zu gründen und die GmbH ohne Notar mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur registrieren zu lassen.
- Auch die Anmeldung der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch bedarf keiner notariellen Beglaubigung mehr, sondern erfolgt ebenso in elektronischer Form.
- Voraussetzung hierfür ist die physische Identifizierung durch eine Bank im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage. Ein Besuch bei der Bank, um sich persönlich als Gesellschafter auszuweisen, wird daher jedenfalls notwendig sein.
- Die Errichtungserklärung selbst darf über den gesetzlichen Mindestinhalt nicht hinausgehen und lediglich wenige, gesetzlich abschließend aufgezählte Zusatzklauseln (z.B.: Geschäftsführerbestellung, Verteilung des Bilanzgewinns, u.a.) enthalten.
Weiterhin möglich bleibt die Gründungsprivilegierung mit einer Stammeinlage von € 10.000,–, auf die lediglich € 5.000,– sofort bar einzubezahlen sind.
Alles in allem führt dies zu einer Zeit- und Kostenersparnis bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es sind keine Notar- oder Anwaltstermine mehr notwendig und auch entsprechende Kosten können gespart werden.
Warum die Beiziehung eines Rechtsanwalts dennoch empfehlenswert ist
Die selbstständige Gründung einer GmbH ohne die Konsultation von Experten birgt jedoch allerlei Gefahren und kann sich letztendlich für den unerfahrenen Gründer, insbesondere aufgrund der zahlreichen Haftungsmöglichkeiten, als große finanzielle Belastung darstellen.
Als Rechtsanwälte begleiten wir Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft von der Erstberatung bis zur Eintragung im Firmenbuch. Wir beraten Sie umfassend über die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Gesellschaftsgründung, verfassen einen exakt Ihren Bedürfnissen entsprechenden Gesellschaftsvertrag (Errichtungserklärung), weisen Sie insbesondere auf die Gefahren und Haftungsmöglichkeiten als Gesellschafter und Geschäftsführer (Verbot der Einlagenrückgewähr, Geschäftsführerhaftung, Kapitalaufbringungs- und erhaltungspflichten, etc.) hin und erledigen für Sie alle Behördenwege.
Für Rückfragen: Mag. Philipp Schreier
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