Kosten und Nebengebühren beim Wohnungskauf

In einer Zeit stetig steigender Mieten und niedriger Kreditzinsen entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, ein Eigenheim zu erwerben. Nachdem man sich zunächst überlegt hat, welche finanziellen Möglichkeiten hierfür offen stehen und wie die Traumimmobilie aussehen soll, beginnt die oft recht langwierige Suche danach. Der durchschnittliche Wohnungs- bzw. Hauskäufer findet erst nach 1 – 2 Jahren ein passendes Objekt.

Hat man diese Hürde genommen, scheint das lang ersehnte Eigenheim zum Greifen nahe. Bevor man allerdings ein Kaufanbot unterschreibt, sollte man einen Überblick darüber haben, welche Kosten tatsächlich bei einem Wohnungs- bzw. Hauskauf auf einen zukommen, da der Kaufpreis zwar den größten aber nicht einzigen Faktor beim Immobilienkauf darstellt. Darüber hinaus ist es auch bei einer bevorstehenden Finanzierung mit der Bank von Vorteil zu wissen, welche Kosten man aus Eigenmitteln decken kann und wieviel Finanzierung erforderlich ist.

Mit welchen Kosten und Aufwendungen ist der Weg zur eigenen Traumimmobilie also verbunden?

Kaufpreis:

Im Normalfall besteht der Kaufpreis in der Zahlung einer Barsumme. Rechtlich gesehen muss allerdings der Kaufpreis nicht immer in einer reinen Geldsumme bestehen. Dieser kann nämlich auch durch die Übernahme von bestehenden Verpflichtungen bzw. Forderungen definiert werden. So gelten zum Beispiel Wohnbauförderungen oder auch Kredite, die auf der Liegenschaft lasten und übernommen werden sollen, als Teil des Kaufpreises und damit als Teil der Gegenleistung, von der die nachstehenden Gebühren berechnet werden.

Grunderwerbsteuer:

Von der für die Immobilie erbrachten Gegenleistung wird die Grunderwerbsteuer berechnet. In diesem Fall ist zu beachten, dass eben wie bereits oben erwähnt allfällig übernommene Förderungen oder Kredite mit dem dann noch ausständigen Saldo ebenfalls zum Kaufpreis zählen und somit auch Grundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Normalfall 3,5 % von der Gegenleistung. Handelt es sich um einen Kauf unter Verwandten, kommt der sogenannte Stufentarif zur Anwendung, bei welchen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 0,5 % für die ersten € 250.000,– und danach gestaffelt, anfällt.

Eintragungsgebühr:

Neben der Grunderwerbsteuer ist bei einem Immobilienkauf auch die gesetzlich festgelegte Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % von der Gegenleistung zu bezahlen. Bei einem Kauf zwischen Verwandten wird diese Gebühr nicht von der Gegenleistung sondern vom 3-fachen Einheitswert berechnet.

Notarkosten:

Ein Liegenschaftskaufvertrag muss in Österreich von den Vertragsparteien beglaubigt unterfertigt werden. Die Notarkosten werden nach Tarif berechnet und im Normalfall ebenfalls von der Käuferseite getragen.

Vertragserrichtungskosten:

Einen entsprechenden Kaufvertrag kann ein Rechtsanwalt oder ein Notar errichten. Die Kosten für eine solche Vertragserrichtung betragen im Durchschnitt ca. 2 % vom Kaufpreis, wobei es regionale Schwankungen nach oben und unten gibt.

Maklergebühren:

Zu guter Letzt kommt es heute selten vor, dass eine Immobilie ohne Beteiligung eines Maklers transferiert wird. Die durchschnittliche Maklerprovision für die Vermittlung eines solchen Kaufobjektes beträgt 3 % zzgl. Umsatzsteuer. In den meisten Fällen sind die Maklerprovisionen allerdings verhandelbar.

In Summe muss man bei einem Immobilienkauf also beachten, dass neben dem Kaufpreis noch ungefähr 10 % des Kaufpreises an Nebenkosten anfallen. Ist man sich dessen bereits vor einer allfälligen Finanzierungsanfrage und Unterfertigung eines Kaufanbotes bewusst, kommt es zu keinen finanziellen Überraschungen.

Damit Ihr Wohntraum auch ein solcher bleibt, stehen wir bei Ihren Immobilientransaktionen (Kauf oder Verkauf) gerne beratend als auch bei der Vertragserrichtung und Abwicklung mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Tipp: der Käufer einer Immobilie kann sich den Vertragsverfasser aussuchen.

 

Für Rückfragen: Mag. Anna Maria Cach 

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