Wer ist betroffen?
Menschen, die Immobilien kaufen oder Bauvorhaben finanzieren und für diese Vorgänge eine Eintragung ins Grundbuch beantragen.
Bedingungen für die Befreiung:
- Die finale Transaktion muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen sein.
- Der Antrag auf Eintragung sollte zwischen dem 30. Juni 2024 und dem 1. Juli 2026 erfolgen.
- Die Immobilie muss zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Antragstellers dienen.
- Falls das Geschäft die Sicherung eines Pfandrechts beinhaltet, muss der gesicherte Betrag hauptsächlich der Finanzierung des Kaufs, Baus oder der Sanierung dienen.
- Die Befreiung gilt für die Bemessungsgrundlage bis 500.000 Euro, mit einer vollständigen Obergrenze bei 2 Millionen Euro.
Was muss nachgewiesen werden?
Die Erfüllung des dringenden Wohnbedürfnisses durch:
- Registrierung des Hauptwohnsitzes auf der betroffenen Immobilie.
- Aufgabe vorheriger Wohnrechte.
Frist für den Nachweis:
Die erforderlichen Dokumente müssen spätestens fünf Jahre nach der Grundbucheintragung vorgelegt werden, sonst wird die Gebührenbefreiung rückgängig gemacht.
Gründe für den Wegfall der Gebührenbefreiung:
- Veräußerung der Immobilie oder des Baurechts, das unter die Befreiung fiel.
- Änderungen im Wohnbedarf, d. h., das dringende Wohnbedürfnis besteht nicht mehr.
Meldepflicht:
Änderungen, die zu einem Wegfall führen, müssen binnen eines Monats dem Grundbuchgericht oder der Steuerbehörde gemeldet werden, um die korrekte Berechnung der nun fälligen Gebühren zu gewährleisten.
Diese Bestimmungen sind also darauf ausgerichtet, Einzelpersonen bei der Erfüllung ihrer dringenden Wohnbedürfnisse durch finanzielle Erleichterungen bei der rechtlichen Absicherung von Immobilieneigentum zu unterstützen, wobei sie strenge Nachweispflichten und Fristen beinhalten, um Missbrauch zu vermeiden.
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und ersetzen keine fundierte Rechtsberatung. Für die Richtigkeit wird insbesondere aufgrund möglicher Judikatur- oder Gesetzesänderungen keine Haftung übernommen. Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral für männliche und weibliche Beteiligte zu sehen.